Baumeister
Ing. Martin Buchner, MSc
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für
Hochbau und Architektur, Immobilienbewertung und Nutzwertfeststellung
Bauberatung
Egal ob Eigentümer oder Mieter, das beste Investment ist immer eine neutrale Beratung. Im Rahmen einer Besichtigung ihrer Bestandsimmobilie lässt sich eine erste Abschätzung des zu erwartenden Risikos sowie der Folgekosten tätigen. So können sie ihre persönlichen Möglichkeiten ausloten und ihre Vorstellungen zielorientiert einbringen. Im Neubau sowie in der Sanierung ist es durchaus sinnvoll und legitim während der Bauphase oder spätestens vor Übernahme/Abnahme, die Immobilie auf Unzulänglichkeiten überprüfen zu lassen. Eine Fehlerbeseitigung ist zu diesem Zeitpunkt meist einfacher, kostengünstiger und vor allem entscheidend für eine erfolgreiche sorglose Nutzung über die geplante Lebensdauer.
Gutachten
Sind Unzulänglichkeiten aufgetaucht, oder herrscht Unklarheit über den vereinbarten und bestimmungsgemäßen Gebrauch, so kann ein neutrales Gutachten oft vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung die notwendige Klarheit schaffen. Ist der Gang zur Justiz unausweichlich, so können sie im Rahmen von Privatgutachten nur durch eine fachlich fundierte und gut recherchierte Ausarbeitung punkten. Schließlich bauen nicht selten gerichtliche Auseinandersetzungen auf deren Expertise auf.
Baubegeleitung
Im hektischen Baualltag sowie dem engen Kosten- und Zeitkorsett, können schnell Fehler passieren, die am Ende zu unangenehmen Streitigkeiten führen. Letzten Endes geht es um die Erlangung eines Produktes, das ohne näherer Vereinbarung zumindest den gewöhnlichen Gebrauch, sowie die Einhaltung der Normen und Gesetze als Mindestanforderung beinhaltet.
Die Baubegleitung hat nicht die Aufgabe die örtliche Bauaufsicht zu ersetzen oder zu quälen, sondern stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Erreichen des gemeinsamen Zieles dar. Ist die Funktion und der Tätigkeitsumfang klar definiert, kommt es zu einer Win-Win Situation sowohl für den Bauherrn, als auch für die örtliche Bauaufsicht. Ist keine eigene Bauaufsicht beauftragt und hängt die Qualität alleine vom Willen und Können der beauftragten Professionisten ab, kann nur dringend zumindest die technische Baubegleitung durch einen Sachverständigen empfohlen werden. Umsicht, Weitblick und das Erkennen von Zusammenhängen ist hier das oberstes Gebot.