Schimmel am Gebäude

Wer ist Schuld?

Fragen der Ursache bzw. des Verursachers stehen an oberster Stelle. Um eine objektive Aussage treffen zu können, ist jedenfalls eine allumfassende und differenzierte Analyse erforderlich.

Wie gehen Versicherungen mit dem Thema um?

Derzeit wird das Thema sehr stiefmütterlich behandelt. Der Einsatz von Desinfektionsmittel und konventionellen Trocknungsmethoden steht nach wie vor hoch im Kurs, ohne tatsächlichen Nachweis ob es zu einer vollständigen Sanierung des Schimmelschadens gekommen ist. Ebenso wird dem Faktor Zeit keine ausreichende Bedeutung beigemessen, obwohl mit jedem Tag Verzögerung die Schimmelwahrscheinlichkeit steigt. Eine Sanierungsbegleitung ist insbesondere bei spät erkannten Wasserschäden, bzw. Einträgen aus Schwarz- oder Grauwasser jedenfalls sinnvoll. Um Diskussionen mit der Gebäudeversicherungen zu vermeiden, sollte die Beseitigung von mikrobielle Belastungen nach Leitungswasserschäden, jedenfalls in den Versicherungsumfang aufgenommen werden.

 Wie funktioniert Schimmel?

Schimmel braucht Wasser, Wärme und Substrat. Trifft eine Spore auf einen Nährboden beginnt dieser auszukeimen, es entstehen sogenannte Hyphen, später Sporenträger die wiederum Millionen von Sporen freisetzen. Obwohl die Einzelkonzentration relativ konstant bleiben, steigt die Gesamtkonzentration immer weiter an. Daran kann auch eine vermeidliche „Desinfektion“ nichts ändern. Schimmel tritt immer in Kombination mit Bakterien, oft auch in Verbindung mit Hefen, Protozoen, Milben etc. auf. Dieser Cocktail an Mikroorganismen verändert sich im Laufe der Zeit, wodurch Stoffwechselprodukte, geruchsaktive Verbindungen, Zellinhaltsstoffe, Toxine, Sporenpakete, Myzelbruchstücke, etc. freigesetzt werden und in die Raumluft gelangen können. Schimmel ist somit lange da, bevor man ihn sieht. Er kann in verschiedenen Formen auftreten (partikelartig/gasförmig) und ist jedenfalls auch in abgestorbener Form gesundheitsgefährdend. Deshalb ist eine fundamentale Untersuchung unumgänglich und eine oberflächige Beseitigung oft unzureichend.

Kann Schimmel durch Desinfektion beseitigt werden?

Desinfektion bedeutet: Totes oder lebendes Material in einen Zustand versetzen, dass es nicht mehr infizieren kann (Deutsches Arzneibuch), also eine Abtötung und Inaktivierung von krankheitserregender Keime. Dabei sind zentrale Einflussfaktoren: Einwirkzeit, Konzentration und Wirkungsspektrum. Die erforderlichen langen Einwirkzeiten bzw. Konzentrationen werden in der Regel nicht erreicht, wodurch eine ausreichende Wirkung
nicht sichergestellt ist und in der Regel es zu keiner späteren Überprüfung des Desinfektionserfolges kommt. Studien haben bestätigt, dass Schimmelpilzentferner zwar die Anzüchtbarkeit der Mikroorganismen verringern, jedoch die Biomasse nicht zerstören. Die Gesamtzellzahl konnte von keinem überprüften Mittel ausreichend reduziert werden, sodass eine Reaktivierung des Stoffwechsels ohne Nahrung und Wasser bereits nach wenigen Wochen wieder stattfindet. Ebenso konnten die KBE (Koloniebildenden Einheiten) nicht dauerhaft reduziert werden. Daraus folgt, dass Desinfektionsmittel grundsätzlich zu vermeiden und bei fachgerechter Sanierung nicht notwendig sind. Sie verringern zwar die Keimfähigkeit von Schimmel, beseitigen jedoch weder die Biomasse noch kann eine biochemische Inaktivität sichergestellt werden.

Wie hoch ist die Gesundheitsgefährdung?

Schimmel kann allergen und/oder toxisch wirken. Die tatsächlichen Reaktionen sind vom individuellen Immunsystem abhängig. Studien belegen, dass in mit Schimmel belasteten Räumen ein vermehrtes Auftreten von gesundheitlichen Beschwerden festzustellen war. Die genauen Wirkmechanismen sind jedoch noch ungeklärt, daher kann KEINE Dosis-Wirkungsbeziehung und somit auch KEIN gesundheitlicher Grenzwert/Konzentration
abgeleitet werden!


Checkliste der Begutachtung
Zur allumfassenden und differenzierten Analyse werden in Abhängigkeit der
 Fragestellung folgende Themen behandelt:

  • Aspekte der Immobilienwirtschaft
  • Rechtliche/technische Rahmenbedingungen
  • Schimmeluntersuchung
  • Örtlichkeit, Umfang, Art, Gefährdung
  • Ursachenanalyse, Beurteilung und Bewertung
  • Feuchte- und Temperaturmessungen
  • Nutzung, Lüftung, Heizung, Möblierung
  • Überprüfung der Materialien und der Konstruktion
  • Ausarbeitung von Sanierungskonzepten, Materialwahl und konstruktive Verbesserungen


Weiter Informationen finden sie im Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Schimmelleitfaden), vom Bundesministerium Nachhaltigkeit und Tourismus